Betreuungsrecht
Der Gesetzgeber hat unter anderem in § 1814 BGB Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung festgelegt. Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer).
Zum Umfang der Betreuung ist unter anderem in § 1815 BGB Folgendes ausgeführt. Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen anzuordnen. Ein Aufgabenbereich darf nur angeordnet werden, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist.
Wünscht der Volljährige eine bestimmte Person als Betreuer, so ist diesem Wunsch (grundsätzlich) zu entsprechen (§ 1816 BGB). Das Wohl des Betreuten soll im Betreuungsrecht stets im Vordergrund stehen, er soll deshalb soweit es möglich ist selbstständig entscheiden und agieren.
Eine rechtliche Betreuung ist keine pflegerische Betreuung und keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung, sondern eine Vertretung bei Rechtsgeschäften.
Familienrecht
Trennung und Scheidung führen nicht selten zu gravierenden und schmerzhaften Einschnitten und wirken sich auf die zukünftige Entwicklung und Entfaltungsmöglichkeiten aller Beteiligten aus. Es können sowohl psychische als auch materielle Belastungen auf Sie zukommen. Gerade deshalb ist es unser Anliegen, Sie in dieser Situation umfassend und kompetent zu begleiten und Ihnen Lösungswege aufzuzeigen, die es Ihnen ermöglichen, möglichst unbelastet und mit neuen Perspektiven in die Zukunft zu blicken.
Wir bieten Ihnen daher eine am Wohl der Kinder orientierte und materiell an Ihren Interessen ausgerichtete Trennung und Scheidung in einer vertrauensvollen Atmosphäre begleitet von einem empathischen Umgang. Zu einer mandantengerechten Lösung gehört für uns auch, die bestehenden Konflikte nicht weiter zu verschärfen, sondern konstruktiv zu entspannen und Ihnen Alternativen vorzuschlagen, die einen Neubeginn ermöglichen.
Auch schon in der Trennungsphase müssen die Weichen für die zukünftige Entwicklung und Perspektiven richtig ausgerichtet werden. Auch schon in diesem Stadium beraten und vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und soweit notwendig, setzen wir Ihre familienrechtlichen Ansprüche gerichtlich durch oder wehren diese ab.
Nach Ablauf des grundsätzlich erforderlichen Trennungsjahres begleiten wir Sie rechtlich und menschlich. Wir stellen für Sie einen Scheidungsantrag und leiten die je nach Fallgestaltung erforderlichen weiteren Maßnahmen ein.
Verkehrsrecht
Wir beraten Sie unter anderem umfassend zu allen Themen wie die Regulierung von Verkehrsunfällen, vertreten Sie im Ordnungswidrigkeiten-, Verkehrsstraf-, Verkehrsverwaltungs- und speziellen Versicherungsrecht.
Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Schädigers, so der Bundesgerichtshof, nicht nur den Fahrzeug- und Personenschaden bezahlen, sondern auch die Kosten eines Rechtsanwalts, den der Geschädigte mit der Regulierung beauftragt hat.
Selbst wenn für den Geschädigten eine Teilschuld in Betracht kommen könnte, kann nur dringend empfohlen werden, sich juristisch beraten zu lassen, um die eigene Schadensquote möglichst gering zu halten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wird in vielen Fällen das eigene Kostenrisiko deutlich verringern.
Dem Geschädigten ist nach einem Verkehrsunfall häufig nicht bekannt, welche Ansprüche ihm zustehen können. Die Haftpflichtversicherungen haben kein Interesse daran den Geschädigten hierüber umfassend aufzuklären.
Im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht vertreten wir Sie vor der Verwaltungsbehörde und dem Gericht. Der Ausgang dieser Verfahren wirkt sich oft auf die Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall aus.