Verkehrsrecht

In der Bundesrepublik Deutschland ereigneten sich 2008 ca. 2.293.000 polizeilich erfasste Unfälle, die zu nicht absehbaren Konsequenzen führen können.

Wir beraten Sie unter anderem umfassend zu allen Themen wie die Regulierung von Verkehrsunfällen, vertreten Sie im Ordnungswidrigkeiten-, Verkehrsstraf-, Verkehrsverwaltungs- und speziellen Versicherungsrecht.

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Schädigers, so der Bundesgerichtshof, nicht nur den Fahrzeug- und Personenschaden bezahlen, sondern auch die Kosten eines Rechtsanwalts, den der Geschädigte mit der Regulierung beauftragt hat.

Selbst wenn für den Geschädigten eine Teilschuld in Betracht kommen könnte, kann nur dringend empfohlen werden, sich juristisch beraten zu lassen, um die eigene Schadensquote möglichst gering zu halten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wird in vielen Fällen das eigene Kostenrisiko deutlich verringern.

Dem Geschädigten ist nach einem Verkehrsunfall häufig nicht bekannt, welche Ansprüche ihm zustehen können. Die Haftpflichtversicherungen haben kein Interesse daran den Geschädigten hierüber umfassend aufzuklären. So zahlen die Versicherungen zwar die Reparaturkosten zumindest netto, verweigern aber nicht selten die Zahlung von Mehrwertsteuer, obwohl sie dem Geschädigten zusteht.

Auch bei den Themen

  • Nutzungsausfall
  • Wertminderung
  • Mietwagenkosten
  • Abschleppkosten
  • Ummeldekosten
  • Sachverständigenkosten
  • Auslagenpauschale

können in der Regel höhere Forderungen geltend gemacht werden, als sie von der Versicherung überhaupt angeboten werden.

Bei einem Personenschaden können beispielhaft folgende Positionen genannt werden:

  • Schmerzensgeld
  • Heilbehandlungskosten
  • Attestkosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Ansprüche gegen die Sozialversicherung
  • Verdienstausfall

Auch diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Selbstverständlich hängt es immer vom konkreten Einzelfall ab, welche Ansprüche letztlich geltend gemacht werden können.

Im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht vertreten wir Sie vor der Verwaltungsbehörde und dem Gericht. Der Ausgang dieser Verfahren wirkt sich oft auf die Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall aus.

Wir helfen Ihnen unter anderem bei

  • drohendem Fahrerlaubnisentzug
  • vorläufigem Fahrerlaubnisentzug
  • unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Rotlichtverstoß
  • Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstand, Überholen

sowie in allen anderen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Bereich des Straßenverkehrs.

Haben Sie ein Auto gekauft, geleast oder sind Sie mit einer Autoreparatur nicht zufrieden, so beraten und vertreten wir Sie auch insoweit. Hier können unter anderem Fragen im Zusammenhang mit einer Gewährleistung, der Sachmängelhaftung, einem möglichen Rücktritt oder Anfechtung eines Vertrages, der Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz in Betracht kommen.