Mietrecht

Im Mietrecht häufiger auftretende Rechtsprobleme haben wir nachfolgend benannt. Eine vollständige Auflistung aller möglichen Streitigkeiten ist zwangsläufig nicht möglich.

  • Prüfung der Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen
  • Überprüfung von Mängeln der Mietsache
  • Durchsetzung und Abwehr von Mietminderungen
  • Überprüfung der Wirksamkeit von ordentlichen und fristlosen Kündigungen gegenüber Mietern und Vermietern
  • Gestaltung von entsprechenden Kündigungen von Vermietern und Mietern
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Mietrückständen für den Vermieter
  • nötigenfalls gerichtliche Durchsetzung von Räumungsansprüchen des Vermieters
  • Abwehr von Räumungsklagen für den Mieter
  • Geltendmachung der Rückerstattung einer Mietkaution
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Wirksamkeit von Mieterhöhungsverlangen

Mieter und Vermieter gehen in der Regel ein längerdauerndes befristetes oder unbefristetes Vertragsverhältnis ein. Es ist ein Vertrag, der nicht durch einen einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung wie etwa bei einem Kaufvertrag gekennzeichnet ist, sondern der durch einen fortlaufenden Leistungsaustausch charakterisiert ist. Aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeit kann dies immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen führen.

Wir beraten Sie als Mieter und Vermieter und nehmen Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich wahr. Unsere Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf die Wohnraummiete sondern auch auf die Gewerberaummiete.